FAQ

Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen und erklären gängige Begriffe:
  • Bleaching/Zahnaufhellungen

    Wir bieten verschiedene Arten des Bleachings an. Das sogenannte „In Office Bleaching“ findet bei uns in der Praxis statt, dauert ca 1,5 Stunden und kann ein sehr deutliches Ergebnis erzielen.

    Beim „Home Bleaching“ werden bei uns in der Praxis Abdrücke genommen und Schienen hergestellt, die Sie zu Hause jederzeit benutzen können. Es ist eine etwas mildere Art des Bleachings.

    Bei wurzelbehandelten Zähnen bieten wir ein „Einzelzahnbleaching“ an. Hierbei wird ein einzelner Zahn von innen gebleicht, um ihn farblich wieder den Nachbarzähnen anzupassen.

    Wenn Sie sich für eine Zahnaufhellung interessieren, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin bei einem unserer Zahnärzte oder sprechen Sie uns bei Ihrer nächsten Behandlung direkt an.

  • Bonusheft

    Wenn Sie eine lückenlose, jährliche Kontrolle über mindestens 5 Jahre nachweisen können, erhöht sich Ihr Festzuschuss um 20 %, nach 10 Jahren sogar um 30%.

    Kinder benötigen ab dem 12. Lebensjahr ein Bonusheft.

    Sie finden Ihr Bonusheft nicht wieder? Kein Problem, wir stellen Ihnen gern ein neues Heft aus und tragen die Termine nach.

  • Dentalhygienikerin

    Es handelt sich um eine Weiterbildung. Um an dieser Weiterbildung teilnehmen zu können, muss der/ die Teilnehmer/in eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), 2 Jahre Berufserfahrung und eine Weiterbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeasstistentin (ZMP) absolviert haben. Die Weiterbildung umfasst ca 7500 Stunden Unterricht.

  • Digitale Abformung

    Bei der digitalen Abformung werden ihre Zähne gescannt. Es handelt sich um die modernste Art des Abdrucks. Es wird auf die altbekannte Abformmasse verzichtet. Der Abdruck ist so wesentlich genauer, da es keinen Informationsverlust gibt. Außerdem gibt es nicht das Problem des Würgereizes.

  • Festzuschuss

    Für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen bestimmten Festzuschuss. Durch lückenlos geführte Bonushefte erhöht sich der Festzuschuss (nach 5 Jahren auf 20 %, nach 10 Jahren auf 30%).

  • Füllung

    Hat ein Zahn ein Loch, benötigt er in vielen Fällen eine Füllung. Die Karies wird entfernt und die dadurch verlorene Zahnhartsubstanz durch einen keramikverstärkten Universal-Kunststoff (Composit) ersetzt. Die Krankenkassen erstatten den Patienten allerdings lediglich die Kosten einer Amalgamfüllung. Den Differenzbetrag der Materialien hat der Patient selbst zu tragen.

  • Implantate

    Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kiefer eingepflanzt werden. Nach entsprechender Einheilzeit werden sie mit Zahnersatz versorgt. 95% aller Implantate heilen problemlos ein. Allerdings benötigen Implantate die gleiche Pflege wie natürliche Zähne und regelmäßige Prophylaxe ist unerlässlich. Wir verwenden Implantate aus Titan.

  • Kassenpatienten

    Wir behandeln auch Patienten, die gesetzlich versichert sind. Wir behandeln nicht nur Privatpatienten. Wir haben zwei Wartezimmer, aber teilen unsere Patienten nicht nach deren Versicherungsstatus auf, sondern Sie warten da, wo der der Behandler an dem Tag behandelt.

  • Kontrolle

    Die zahnärztliche Kontrolle können Sie 2x pro Jahr (Mindestabstand 4 Monate) durchführen lassen. 1x pro Jahr sollten Sie sie aber mindestens durchführen lassen, um eine lückenloses Bonusheft zu führen.

  • Kostenvoranschlag/Heil- und Kostenplan

    Bei jeder Behandlung mit Zahnersatz erhalten Sie von uns vorab einen schriftlichen Heil- und Kostenplan (HKP). Diesen müssen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und den genehmigten, unterschriebenen Kostenplan zu Ihrer Behandlung bei uns mitbringen.

  • Periimplantitis

    Eine Periimplantitis ist eine Entzündung des Implantatbetts und kann verschieden Ursachen haben. Eine Periimplantitis ist absolut behandlungsbedürftig. Die Vorstufe einer Periimplantitis ist die Mukositis, eine Enzündung des Zahnfleischs, um das Implantat herum. Sollten Sie Zahnfleischprobleme haben, suchen Sie bitte umgehend unsere Praxis auf.

  • Prophylaxe

    Bei der Prophylaxe handelt es sich um eine professionelle Zahnreinigung. Wie oft Sie zur Prophylaxe kommen sollten, hängt von individuellen Gegebenheiten wie Mundhygiene, Ernährung, Zahnstellung und Ist-Zustand Ihrer Zähne ab. Wir empfehlen eine Prophylaxe 2-4 Mal pro Jahr.

    In der Prophylaxe wird neben der Zahnreinigung auch auf Ihre individuelle Mundhygiene eingegangen und Tipps zur Pflege und Putzverhalten gegeben. Die Prophylaxe wird nicht von den Krankenkassen übernommen, die Krankenkasse zahlt lediglich eine Entfernung von harten Belägen (Zahnstein). Eine professionelle Zahnreinigung beinhaltet aber vieles mehr. Sie wird bei uns durch Fachpersonal (nicht durch eine Zahnarzthelferin) durchgeführt. Die Mitarbeiterin nimmt sich Zeit und entfernt sichtbare Beläge und den unsichtbaren Biofilm unterhalb des Zahnfleischs, poliert Ihre Zähne und stimmt mit Ihnen Ihre Putzgewohnheiten ab.

    Viele Kassen bezuschussen die professionelle Zahnreinigung aber inzwischen. Fragen Sie unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nach.

  • Ratenzahlung

    Wir arbeiten mit einem externen Rechenzentrum, der HZA (hanseatische Zertifizierungsagentur) zusammen. Teilzahlungwünsche sind bereits ab Raten von 25 Euro möglich. Fragen Sie hierzu bitte einfach an unserer Rezeption nach dem entsprechenden Infomaterial.

  • Schwangerschaft

    Bei einer Schwangerschaft oder auch bei der Babyplanung empfehlen wir Ihnen einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren. Vor allem eine Parodontitis sollte vorher behandelt werden, da eine unbehandelte Parodontitis zu einer Frühgeburt führen kann.

  • Warum übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten?

    Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich lediglich dazu verpflichtet, das Notwendigste zu bezahlen. „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.” §12 SGB. Daher werden Leistungen, die das überschreiten, nicht von der Krankenkasse erstattet und müssen von dem Patienten selbst bezahlt werden.

    Wenn Sie Fragen zu unseren Konstenplänen oder Mehrkostenvereinbarungen haben, vereinbaren Sie einen (Telefon-)Termin bei unserer Abrechnungsfachfrau oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

  • Wurzelkanalbehandlung/Endodontie

    Ist ein Zahn zu stark entzündet und die Karies zu groß, kann es sein, dass Sie eine Wurzelkanalbehandlung benötigen. Heutzutage sind Wurzelkanalbehandlungen in der Regel nicht mehr schmerzhaft, da die Zähne ausreichend betäubt werden können. Bei uns finden Wurzelkanalbehandlungen unter modernster Technik statt. Jede Behandlung wird unter dem Mikroskop durchgeführt, es wird immer eine elektronische Längenbstimmung , sowie eine Ultraschallspülung durchgeführt. Bei Fragen bezüglich einer Wurzelbehandlung vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis.

  • Zahnschmerzen

    Bei Zahnschmerzen zögern Sie bitte nicht und vereinbaren noch heute einen Termin. Da wir eine Bestellpraxis führen, müssen Sie als Schmerzpatient eventuell mit Wartezeit rechnen. Wir versuchen aber, uns schnellst-möglich um Sie zu kümmern.

  • Zahnzusatzversicherung

    Wir dürfen rein rechtlich keine Zusatzversicherung empfehlen. Unter www.waizmanntabelle.de können Sie aber einen Überblick über angebotene Zusatzversicherungen gewinnen. Einen von uns erstellten Heil und Kostenplan sollten Sie aber immer auch bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.